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Tag und Nacht

Unter Digitalen Nachlass versteht man alle Daten, die der Verstorbene nach seinem Tod hinterlässt.

 

Das können u.a. folgende Daten sein: sämtliche Online-Konten (Accounts) z.B. bei Versandhäusern oder Internetshops, E-Mail-Accounts, Social-Media Auftritte (z.B. Facebook, Instagram), Verträge mit Telekommunikationsanbietern, Versteigerungsportalen, Partnerbörsen, Bezahlsystemen (z.B. Paypal, Online Banking verschiedener Banken/Sparkassen)  - und andere Onlinekonten sowie eigene Homepages und andere unterschiedlichste digitale Spuren.

Nur sehr wenige Verträge, die zu Lebzeiten mit Anbietern von Internetdienstleistungen geschlossen wurden, enden automatisch mit dem Tod des Nutzers. Wichtig ist, das man sich dazu die jeweiligen Geschäftsbedingungen durchliest, denn die meisten Verträge, gehen automatisch auf die Erben über. Die Erben müssen sich um die digitale Hinterlassenschaft des Verstorbenen kümmern und entscheiden, was mit den Inhalten der Konten zu tun ist. 

Meist erweist sich die Suche nach Konten auf PC und/oder Smartphone als sehr sehr schwierig, da die meisten Konten passwortgesichert oder auch datenverschlüsselt sind und somit eine Abmeldung schwierig ist. Ist es doch gelungen die Daten einzusehen, stellt sich die Frage was mit den Bilder, Filmen oder Texten passieren soll – löschen oder sie einfach abspeichern? Das muss der Erbe entscheiden wenn es nicht vom Verstorbenen in schriftlicher Form festgehalten wurde.

Alles, was sich digital speichern lässt, kann zur digitalen Hinterlassenschaft eines Verstorbenen gehören. Selbst solche Daten, die bereits gelöscht wurden, aber in vervielfältigter Weise in den digitalen Umlauf gekommen und dort verblieben sind, deren Urheberschaft aber dem Verstorbenen zugeschrieben werden kann

 

Orte an denen sich der digitale Nachlass befinden könnte. z.B.

  1. im häuslich privaten Bereich: z.B. Wohnumfeld des Verstorbenen (z.B. CDs, DVDs, externe Festplatten, Speichersticks- und karten oder alte Disketten finden sich in Schubladen oder Regalen,Wohnzimmerschränken in Kisten oder Wäschekörben etc. )

 

Hardware/Geräte: z.B. PCs, Tablets, Notebooks, Digitalkameras und Smartphones

  1. im privat-öffentlichen Bereich: z.B. Emails, Clouds, Webseiten, SocialMedia, E-Commerce (online Handel)
  2. andere Orte: z.B. auf der Arbeitsstelle, im Gesangs oder Sportverein, Kirchengemeide, Wohnort der Eltern oder im eigenen Garten (falls weiter vom Wohnort entfernt)

 

Die beigefügten Musterlisten sollen Ihnen helfen,eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson anzufertigen. Diese Liste ist ein Muster und ist nicht vollständig, sondern soll als Beispiel dienen und kann von Ihnen beliebig erweitert werden.





Hilfreiche Tipps:

  • Versuchen Sie soviele Informationen wie möglich zusammen zu tragen.
  • In einer Vollmacht kann ein Kunde oder User festlegen, was nach dem Tod mit seinem Account passieren soll.
  • Regeln Sie Ihr digitales Erbe rechtzeitig und legen Sie fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten nach dem Tod passieren soll.
  • Es ist sinnvoll, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um Ihr digitales Erbe zu betrauen. Halten Sie dies schriftlich in einer Vollmacht fest.

Erstellen Sie zudem eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson.

 

Sie können sich auch an einen digitalen Nachlassverwalter wenden – dieser gleicht sämtliche Daten des/der Verstorbenen mit den Kundendatenbanken diverser Unternehmen ab und findet dabei evtl. noch bestehende Verträge, die dann dementsprechend gekündigt werden können. Möchten Sie die Verträge, Konten und Profile selbstständig verwalten, benötigen sie meist eine Sterbeurkunde des Verstorbenen und ihren, beim Nachlassgericht erworbenen Erbschein, als Nachweis bei den jeweiligen Anbietern.

 

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Du bist nicht tot,
Du wechselst nur die Räume.
Du lebst in uns und gehst durch unsere Träume.

(Michelangelo)

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