Einheimisches Familienunternehmen in Finsterwalde

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Tag und Nacht

trauerhalle 01Die Ausrichtung einer Sarg oder Urnentrauerfeier sollte prinzipiell immer den Vorstellungen und Wünschen der verstorbenen Person entsprechen. Seit Sommer 2016 können individuell gestaltete und organisierte Trauerfeiern in unserem eigenen Feierhalle durchgeführt werden. Ebenso ist es möglich, christliche oder andere religiös gebundene Trauerfeiern in unserer Feierhalle abzuhalten. Lassen Sie uns gemeinsam alle Gestaltungsmöglichkeiten erörtern, um seine persönlichen Vorlieben und Interessen symbolisieren und repräsentieren. Bei der Trauerfeier sollten dabei auch immer die Bedürfnisse und der gesellschaftliche Status der Hinterbliebenen sowie deren Belastbarkeit berücksichtigt werden. Unser Anspruch ist es, Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, sowie eine würdig gestaltete Trauerfeier zu organisieren, die der Ehrerbietung, dem liebevollen Gedenken und dem Dank an den Verstorbenen gilt.

 

Die Bestattungsart richtet sich grundsätzlich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ein entsprechendes Schriftstück (gültiges Testament, Verfügung, Grabvertrag o.ä.) kann schon zu Lebzeiten angelegt und in unserem Haus hinterlegt werden. Wurden keine Vorkehrungen für die eigene Bestattung getroffen, können die Angehörigen über die Art und den Ort der Bestattung erst vor Ort und im akuten Trauerfall entscheiden.

 

1. Beerdigung

Der Sarg wird aus der Trauerhalle auf den Katafalkwagen verbracht und zur Grabstelle geleitet – der Trauerzug inkl. Pfarrer/in, Pastor/in, Trauerredner/in folgen. Abschied inkl. Sand/Blütenwurf erfolgt direkt am Grab.

2. Trauerfeier am Sarg

Der Sarg wird aus der Trauerhalle in das Bestattungsfahrzeug verladen. Je nach Friedhofsgröße (befahrbares Wegesystem) folgt ein symbolischer Konduktmarsch ("letzter gemeinsamer Weg"). Danach hält das Fahrzeug, die Heckklappe wird geöffnet und es erfolgt die Abschiednahme z.B. das Ablegen der Blumen oder der Pfarrer/in, Pastor/in, Trauerredner/in spricht die letzten Worte.

3. Trauerfeier an der Urne

Die Urne wird aus der Trauerhalle in das Bestattungsfahrzeug verladen. Je nach Friedhofsgröße (befahrbares Wegesystem) folgt ein symbolischer Konduktmarsch ("letzter gemeinsamer Weg"). Danach hält das Fahrzeug, die Heckklappe wird geöffnet und es erfolgt die Abschiednahme z.B. das Ablegen der Blumen. Der Pfarrer/in, Pastor/in, Trauerredner/in spricht die letzten Worte.

4. Anonyme Urnenbestattung

Nach der Einäscherung einer verstorbenen Person kann eine Trauerfeier stattfinden. Dies kann z.B. in der Trauerhalle des Bestattungshauses Kurzawa erfolgen. Nach der Abschiednahme am Bestattungsfahrzeug, wird die Urne auf den gewünschten Friedhof überführt und dort anonym beigesetzt.

 

 

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Bestattungsformen auf dem Friedhof Finsterwalde (Sonnewalder Straße 28)
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Erdbestattungen:

 

1. Reihengrab für Erdbestattung

  • bei dieser Bestattungsform wird die verstorbene Person in einem Einzelgrab "der Reihe nach" beerdigt
  • nur die Stadt Finsterwalde (Friedhofsverwaltung) vergibt diese Grabstellen, sie können NICHT selbst auswählen !
  • Das Nutzungsrecht für Reihengräber umfasst 20 Jahre und kann NICHT verlängert werden
  • das Grab wird nach Ablauf des Nutzungsrechts, eingeebnet.

 

2. Wahlgrabstätte für Erdbestattung

  • bei dieser Bestattungsform kann die Grabstelle von den Angehörigen ausgesucht werden
  • das Nutzungsrecht für Wahlgräber für Erbestattungen beträgt 30 Jahre, danach kann das Nutzungsrecht für das Grab verlängert werden – muss aber nicht!
  • bei unbelegten Gräbern können ein Sarg oder bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
  • es kann zwischen einstelligen oder mehrstelligen Erdgrabstätten gewählt werden

 

3. Reihengrabstätten "grüne Wiese mit Grabmal"

  • Die Reihengrabstätte "grüne Wiese mit Grabmal" sind Begräbnisstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach" vergeben werden - dieses Feld besteht nur aus einer Rasenfläche mit Grabmal/Grabstein - das Anlegen von Grabhügeln ist hier nicht gestattet.

 

Urnenbestattungen:

 

4. Reihengrab für Urnenbestattung

  • die Urnenreihengräber sind Grabstätten für jeweils 1 Urnenbestattung, die "der Reihe nach" belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des/der zu Bestattenden vergeben werden.
  • die Größe der Grabstätten beträgt 0,50 m x 0,80 m.

 

5. Wahlgrab für Urnenbestattung

  • Eine Urnenwahlgrabstätte ist für die Beisetzung von bis zu 4 Urnen vorgesehen. Bei dieser Grabart kann zwischen Hecken- oder Steineinfassung gewählt werden. Das Nutzungsrecht eines Urnenwahlgrabes wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen und kann auf Antrag verlängert werden. Das Urnenwahlgrab hat die Maße 0,80 m mal 0,80 m bzw. 1,00 m x 1,00 m

 

6. Urnenbeibettungswahlgrabstätte

  • Urnenbeibettungswahlgrabstätten sind Grabstätten für Feuerbestattungen, die einer Wahlgrabstätte auf Antrag zugeordnet werden können und mit dieser eine Einheit bilden.
  • Das Nutzungsrecht der Urnenbeibettungswahlgrabstätte muss dem Nutzungsrecht der Wahlgrabstätte entsprechen. Die Größe der Urnenbeibettungswahlgrabstätte beträgt 1,50 m x 0,50 m
  • Je Urnenbeibettungswahlgrabstätte können bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit der Urne muss durch die Dauer des Nutzungsrechtes abgedeckt sein. Auf Wunsch kann am Kopfende der Grabstelle eine liegende Tafel oder Platte eingebracht werden.

 

7. Urnengemeinschaftsanlage Grüne Wiese (anonym)

  • Auf dem anonymen Urnenfeld finden ausschließlich Urnenbeisetzungen statt. Die Abschiednahme erfolgt an dem auf dem Grabfeld befindlichen Denkmal.
  • Die Beisetzung erfolgt in Abwesenheit der Angehörigen.
  • Der genaue Beisetzungsort wird NICHT bekanntgegeben.
  • Der Name der/des Verstorbenen wird an keinem Ort erwähnt.
  • Falls Angehörige das Grab der/des Verstorbenen zur Trauerbewältigung aufsuchen wollen, so ist dies bei der Grabauswahl zu bedenken
  • Für die Niederlegung von Blumen- und Grabschmuck ist eine Ablagestelle vorgesehen.

 

8. Urnengemeinschaftsanlage mit Namenstafel

  • die Beisetzung erfolgt "der Reihe nach" auf einer Wiese - am Beisetzungsort wird eine Tafel mit dem Namen der/des Verstorbenen in die Wiese eingelassen.
  • an der Urnengemeinschaftsanlage (UGA) mit Tafel kann zwischen Einzel- und Doppelbelegung gewählt werden.
  • das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen und kann nicht verlängert werden
  • Achtung: eine Ausnahme stellt jedoch das Grabfeld für Doppelbelegung dar, auf welchem eine einmalige Verlängerung des Nutzungsrechtes mit 2. Belegung erforderlich ist.

 

9. Baumbestattungen

  • bei dieser Bestattungsart wird die Asche der/des Verstorbenen in einer Urne im Wurzelbereich eines Baumes zur letzten Ruhe gebettet
  • es werden ausschließlich Einzelgrabstätten mit einer Fläche von 0,25 m x 0,25 m je Urne vergeben.
  • den Termin der Urnenbeisetzung, die Lage des Beisetzungsortes und die Menge der möglichen Urnengrabstätten je Baum werden in Abhängigkeit der Wurzelausprägung des Baumes durch die Stadt festgelegt
  • die Grabstätten sind durch Kissensteine gekennzeichnet - das Umfeld der Grabanlage sowie des Baumes, sind in seinem natürlichen Charakter zu belassen
  • Kränze, Grabschmuck oder Erinnerungsstücke sind nur bedingt erlaubt - bitte erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung

 

10. Urnenkammern/Stelen

  • je Kammer darf lediglich eine Urne beigesetzt werden, jedoch können je Stele Nutzungsrechte an mehreren Kammern verliehen werden
  • das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre kann aber auf Antrag verlängert werden
  • die Vergabe erfolgt "der Reihe nach" - Kränze, Grabschmuck, Kerzen, Lampen oder Erinnerungsstücke an den Stelen anzubringen, ist nicht gestattet.
  • Ehepaar- Lebenspartnerschaften oder Familienbestattungen in Urnensäulen/Urnenstelen in Zukunft möglich (lt. Friedhofsverwaltung Finsterwalde)

 

Quellenangabe: https://www.finsterwalde.de/rathaus/friedhoefe, veröffentlicht: 25.02.2016 (Unbekannter Autor)

 

Bestattungsformen auf dem Friedhof Finsterwalde - Süd

 

Wenn Sie sich dazu entscheiden, auf dem Friedhof in Finsterwalde-Süd (Pestalozzistraße 32) bestatten zu lassen, sollten Sie sich direkt an den Friedhof wenden. Derzeit gibt es keine Online Übersicht über die Bestattungsformen auf diesem Friedhof. Wir können ihnen aber selbstverständlich alle Bestattungsmöglichkeiten im gemeinsamen Gespräch erläutern.

Außerdem steht Ihnen die Friedhofsbeauftragte Frau Lück (Telefon: 03531 62536) für sämtliche Fragen zur Verfügung. Friedhofsträger ist die Evangelische Katharinenkirchengemeinde Finsterwalde und Umland.

https://kirchenkreis-niederlausitz.de/gemeinden/region-finsterwalde/katharinenkirchengemeinde-finsterwalde-und-umland.html

 

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Was wir bergen in den Särgen das ist nur der Erde Kleid,was wir lieben ist geblieben bleibt uns auch in Ewigkeit.

(Ernst Schulze)

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